Wer elektrische Installationen erstellt, ändert oder in Stand stellt und wer elektrische Erzeugnisse und elektrische Installationen fest anschliesst oder solche Anschlüsse unterbricht, ändert oder in Stand stellt, braucht eine Installationsbewilligung des Netzbetreibers.
In den Folgenden Fällen ist dem Netzbetreiber frühzeitig, vor beginn der Arbeit, eine Installationsanzeige einzureichen.
- Neuanlagen
- Erstellen eines neuen Hausanschlusses, erweiterung oder Änderung des bestehenden Anschlusses
- Änderung an der Mess- und Steueraperate
- Erweiterungen oder Änderungen mit einem Anschlusswet ≥ 3.6 kVA müssen mit einer Installationsanzeige dem Netzbetreiber gemeldet werden.
- Energieerzeugungsanlagen im Parallelbetrieb mit dem Niederspannungsnetz
- Enegiespeicher, Elektroladestationen, Wärmepumpen
Im Register vom Starkstrominspektorat können Sie sehen, welche Unternehmen eine Installationsbewilligung haben.
Bei Neubauten und Renovierungen muss für die Fernauslesung ein Kabel U72 1x4x0.8 zwischen dem Elektro- und Wasserzähler über ein Installationsrohr bauseits installiert werden.
Netzenergiefluss optimieren durch gezieltes Ein- und Ausschalten von Verbrauchergruppen.
Beschreibungen und Anleitungen