Elektrische Installationen müssen regelmässig kontrolliert werden, um Schäden und Unfälle zu vermeiden. Als Netzbetreiber haben wir den gesetzlichen Auftrag, das Register der Niederspannungsinstallationen zu führen.
Durchführung der Kontrolle
Die Kontrolle darf nur durch Fachpersonal mit einer Bewilligung als unabhängiges Kontrollorgan (Diese werden vom Eidgenössischen Starkstrominspektorat erteilt) durchgeführt werden. Die Auswahl vom Kontrolleur kann mit Hilfe vom Bewilligungsregister ausgewählt werden.
Jährlich zu kontrollieren sind:
Alle 5 Jahre zu kontrollieren sind Installationen in:
Alle 10 Jahre sowie bei Handänderungen nach Ablauf von fünf Jahren seit letzter Kontrolle zu überprüfen sind Installationen:
Alle 20 Jahre sowie bei Handänderungen nach Ablauf von fünf Jahren seit letzter Kontrolle zu überprüfen sind alle übrigen Installationen (z.B. Wohnbauten).
Auf der Webseite vom Eidgenössischen Starkstrominspektorat ESTI finden sie Kontrolleure in unserer Region.
https://verzeichnisse.esti.ch/de/aikb
Ausgangslage
Neu fordert die NIV 2018 eine 5-jährige Kontrollperiode für Installationen oder Installationsteile nach Nullung Schema III. Was ist darunter zu verstehen, wie erfolgt die Beurteilung und wie wird diese Forderung in der Praxis angewendet?
Seit 1. Januar 2018 gilt:
Verordnung über elektrische Niederspannungsinstallationen (Niederspannungs-Installationsverordnung, NIV)
Gemäss Anhang 2.3.11 der NIV müssen elektrische Installationen oder Installationsteile nach Nullung Schema III, solange sie nicht an den aktuellen Stand der Technik angepasst sind, alle fünf Jahre durch ein vom Ersteller der Installation unabhängiges Kontrollorgan kontrolliert werden.
Weitere Informationen finden sie unter:
https://www.esti.admin.ch/inhalte/pdf/Fachbeitraege/Deutsch/28_D_Amo145_0619-2.pdf