Maillart Brücke

Strom- und Wassertarife 2026

01.09.2025

Die Strompreise sinken durchschnittlich 13% für das Jahr 2026, der Wassertarif bleibt gleich.

Die Stromtarife bestehen aus den Komponenten Netznutzung, Energie und Abgaben. Gemäss den Vorgaben des Stromgesetzes werden die Kosten der Messung, welche bis anhin Teil der Netznutzung waren, neu separat verrechnet. Die Stromtarife der tba energie ag sinken in der Grundversorgung primär aufgrund von gesunkenen Beschaffungspreisen auf das Kalenderjahr 2026 hin um durchschnittlich 13%. Die effektive Veränderung ist abhängig vom tatsächlichen Verbrauchsverhalten..

Einführung von Einheitstarifen
Die tba energie ag hat sich dazu entschieden, per 2026 in der Energie und auch bei der Netznutzung einen Einheitstarif einzuführen, welche die Hoch- und Niedertarife ablöst. Einer der Gründe ist, dass wir von unserem Vorliegernetz (AEW), ebenfalls einen Einheitstarif für die Netznutzung zahlen werden. Beim Energieeinkauf ist die Vorgehensweise ähnlich.
Für die Endkunden der tba energie ag bringt es vor allem viel mehr Flexibilität mit sich, da es nun keine finanzielle Rolle mehr spielt, wann die Verbraucher an- oder ausgeschaltet werden. Wir heben in diesem Zusammenhang sämtliche Sperrungen auf. Ausserdem sollte mit diesem Schritt eine Optimierung des Lastprofils erreicht werden, da kein gleichzeitiges bzw. zeitlich gesteuertes Ein- bzw. Ausschalten der elektrischen Geräte mehr erfolgen wird.

Netznutzung
Die Kosten der Netznutzung sinken um ca. 10%. Hauptrund dafür ist der Wegfall der neu separat zu verrechnenden Messkosten. Dieser Effekt macht 8% aus. Netto sinken die Kosten somit um 2%. Dies begründet sich mitunter durch die Herabsetzung der gesetzlichen Kapitalverzinsung. Auch die Kosten für Systemdienstleistungen (SDL) des Übertragungsnetzes von Swissgrid werden um 0.28 Rp./kWh auf neu 0.27 Rp./kWh gesenkt. Der von Swissgrid erhobene Zuschlag für die Stromreserven im Winter steigt jedoch um 0.18 Rp./kWh auf neu 0.41 Rp./kWh. Neu werden nach Vorgaben des Stromgesetzes solidarisierte Kosten für Netzverstärkungen und zur Unterstützung der Stahlindustrie mit 0.05 Rp./kWh weiterverrechnet.
Für Haushaltskunden am Niederspannungsnetz mit einem Jahresverbrauch bis 50'000 kWh liegt der Arbeitstarif neu auf dem Niveau vom Niedertarif 2025 und beträgt 7.9 Rp./kWh. Dies ergibt eine Reduktion von knapp 25% in Bezug auf den Arbeitspreis. Für Gewerbekunden am Niederspannungsnetz sinkt der Arbeitstarif der Netznutzung um 19% auf neu 3.4 Rp./kWh. Bei den Industriekunden am Mittelspannungsnetz sinkt der Arbeitstarif um 17% auf neu 2.5 Rp./kWh.
Die Grundpreise der tba private Kunden steigt um 11% und der Grundpreis für die tba business Kunden reduziert sich um 50%, der Grundpreis für die Kunden auf der Netzebene 5 bleibt gleich. Die Leistungspreise bleiben unverändert.

Energielieferung in der Grundversorgung
Für Haushaltskunden mit einem Jahresverbrauch bis 50'000 kWh sinkt der Arbeitstarif der Energielieferung um rund 16% auf 13.7 Rp./kWh. Für Gewerbekunden sinkt der Arbeitstarif der Energielieferung um rund 28% auf neu durchschnittlich 11.3 Rp./kWh. Auch hier sind die neuen Arbeitstarife unter den Niedertarifen aus dem Jahr 2025. Über alle Verbraucherprofile ergibt sich eine Reduktion von rund 19% gegenüber dem Jahr 2025.

Messkosten
Per 1. Januar 2026 müssen die Messkosten separat ausgewiesen werden. Die Messkosten waren bis jetzt in der Netznutzung inbegriffen. Die Messkosten beinhalten die effektive Messung, Datenübertragung und Datenverarbeitung. Allen Verbrauchern, Produzenten mit separater Produktionsmessung, Speicherbetreibern, Zusammenschlüssen zum Eigenverbrauch (ZEV) oder neuen Lokalen Elektrizitätsgemeinschaften (LEG) werden folgende Kosten neu pro Messpunkt separat in Rechnung gestellt:

Netzebene 5 (tba industrie)
• Wandlermesseung 40.- / Monat
• Virtuelle Messung 3.- / Monat

Netzebene 7 (tba private & tba business)
• Wandlermessung 12.- / Monat
• Direktmessung (SmartMeter) 5.- / Monat
• Virtuelle Messung 3.- / Monat

Abgaben
Die Bundesabgaben zur Förderung von erneuerbaren Energien betragen weiterhin 2.3 Rp./kWh. Die Abgaben an das Gemeinwesen bleiben unverändert bei 0.60 Rp./kWh.

Um mehr Klarheit zu erlangen, können bei der ElCom (www.strompreis.elcom.admin.ch) die Profile verglichen werden. Dabei gilt es zu beachten, dass höchst selten eine totale Übereinstimmung mit den jeweiligen Standard-Profilen möglich ist.
Die detaillierten Strom- und Naturstromprodukte finden Sie untenstehend im Dokument "Stromtarife 2026".

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